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Bistum Dresden Meissen

Prävention

Ein zentrales Ziel unserer Arbeit ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Entdeckung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu begleiten und zu stärken. Dafür braucht es nicht nur inhaltlich wie didaktisch gute Angebote, sondern ein Umfeld, in dem junge Menschen – so wie sie sind – angenommen werden und sich frei von Druck oder Angst entfalten und ausprobieren können.

Der Schutz der Heranwachsenden vor jedweder Form körperlicher oder seelischer Gewalt hat in unseren Angeboten und Veranstaltungen daher oberste Priorität. Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt.

Hier ist unser gemeinsames Institutionelles Rahmen-Schutzkonzept der Kinder-, Jugend- und Ministrantenpastoral sowie der Jugendverbandsarbeit des Bistums Dresden-Meißen

Aufbauend auf unserem Rahmen-Schutzkonzept haben unsere Dekanatsstellen jeweils eigene Institutionelle Schutzkonzepte erarbeitet:

 

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Prävention im Bistum Dresden-Meißen.

Präventionsschulungen

Alle hauptamtlich im kirchlichen Bereich Beschäftigten, aber auch alle Ehrenamtlichen, die bei ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen haben, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Präventionsschulung absolvieren. Der Umfang der Schulung richtet sich dabei nach der Art der Tätigkeit. Die Schulung von Ehrenamtlichen umfasst in der Regel mindestens 3 Stunden. Nach spätestens 5 Jahren ist eine Auffrischung notwendig.

Alle Informationen zu Präventionsschulungen finden Sie HIER.

EFZ – Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Alle Personen, die im Kontext unserer Angebote und Veranstaltungen haupt- oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen aller fünf Jahre ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ) vorlegen. In diesem wird ersichtlich, ob die betreffende Person ggf. bereits wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft ist. So soll zunächst einmal verhindert werden, dass bereits bekannte Täterinnen und Täter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden. Ergänzend dazu müssen alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen eine sog. Selbstauskunftserklärung abgeben.

Auch bei Ehrenamtlichen kann es sinnvoll sein, ein EFZ anzufordern. Wir empfehlen dies insbesondere dann, wenn die betreffenden Personen eigenverantwortlich (d.h. auch mal allein) oder häufiger (d.h. regelmäßig) mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Beratung und Fragen

Für alle Fragen rund um das Thema Prävention ist die Präventionsbeauftragte des Bistums Dresden-Meißen die erste Ansprechpartnerin. Dort können – sofern nicht bekannt – auch Name und Kontaktdaten der für die jeweilige Pfarrei oder Dienststelle zuständigen Präventionsfachkraft erfragt werden.

Hilfe im Notfall

Solltest du den Verdacht haben, dass ein Kind, Jugendlicher oder eine andere Person Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist, du Zeuge/Zeugin eines solchen Übergriffs geworden oder gar selbst betroffen sein, solltest du dir umgehend Hilfe holen. Erste Anlaufstelle ist in dieser Situation die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs.